Jugendfeuerwehr Jülich

Shopping und Gerichtstermin

Tag 7 – 20.07.2019

Die Betreuer wurden gegen 07:00 Uhr durch das Klingeln der Zelteigenen Klingel geweckt. Hierbei wurde auch festgestellt, dass einige Kinder in der Nacht angemalt wurden. Nach dem leckeren Frühstück wurde eine Zeltdurchsuchung angeordnet, wobei eindeutige Beweise gefunden wurden. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen die Beschuldigten und ordnete die Gerichtsverhandlung für den Abend an.  Um 10:30 Uhr rollten wir in Richtung Berchtesgaden, wo wir den heutigen Tag verbrachten. Die Anreise verlief jedoch sehr spektakulär. Erstens benötigte Nadine einen Fahrerwechsel, der in feinster Jugendfeuerwehrmanier vollzogen wurde, zweitens wollte Stefans MTF plötzlich nicht mehr fahren. Nach kurzer Fehlersuche konnten wir unsere Fahrt jedoch wieder fortführen. Endlich angekommen mussten wir einen Berg hochlaufen, um die Innenstadt zu erreichen. Katharina gab nachträglich noch ein leckeres Eis auf ihren Geburtstag aus, worüber wir uns sehr freuten. Danach war Shopping angesagt. Nachdem ein Treffpunkt vereinbart wurde, waren alle Kinder blitzschnell weg. Bei schönem Wetter liefen wir durch viele Geschäfte und die Stadt, ehe wir den Rückweg antraten. Im Camp angekommen, machten wir uns auf zum Abtsdorfersee, um uns etwas abzukühlen. Gruppe A musste kochen und bereitete in der Zeit eine leckere Asiapfanne zu die wir nach dem Schwimmen gegessen haben. Nach dem Essen spülten wir und richteten das Küchen- und Aufenthaltszelt wieder her. Danach startete die Gerichtsverhandlung gegen Lukas und Erik. Die Anklageschrift lautet wie folgt:

Hohes Gericht, verehrter Kollege,

den Angeklagten Lukas und Erik wird folgendes zur Last gelegt,

am Morgen des 19.07 haben Lukas und Erik eine 3-Ton-Klingel betätigt und dies im wohlwissen, dass 10 Betreuer noch friedlich schliefen. Sie betätigten diese Klingel, entfernten diese von Ihrem Standort und nahmen diese mit zu Ihrem Schlafzelt.

Somit steht der Verdacht im Raum das Lukas und Erik gegen Folgende Gesetze verstoßen haben:

§242 STGB Diebstahl

§117 OWIG der Ruhestörung

Fakten :

  • Längeres Aufbleiben als die Nachtwache
  • Klingel unter Zeugen ausgelöst
  • Klingel vom Standort entfernt
  • In ihrem Besitz gefunden

Ich halte eine Bestrafung für einen Toiletten- oder Spüldienst für angemessen!

Vielen Dank,

Oberstaatsanwalt

C.Caspers

Während der Verhandlung wurden diverse Zeugen gehört, die die Angeklagten weiter beschuldigten. Die Anwältin der Verteidigung hatte im Hinblick auf die Indizien keine Schnitte und konnte das Strafmaß nur abmildern. Auch der Bericht der Jugengerichtshilfe verweis im Hinblick auf das Alter, auf ein mildes Strafmaß. Der Oberrichter T. Freialdendoven verurteilte die Angeklagten zu einem Spüldienst und dem Tragen des Stempels „Du wurdest gemopfert- JF Jülich“ für 24 Stunden.

Die weitere Gerichtsverhandlung: „Fall 003 – Jugendfeuerwehr Jülich  gegen Dominik“ musste aufgrund eines aufziehenden Unwetters verschoben werden und wird in den nächsten Tagen nachgeholt.  Gegen 24 Uhr lagen alle in ihren Betten.

(geschrieben von Team B)

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